Kindertageseinrichtungen 23. April 2021

Corona-Notbremse – Regelungen in den Kitas ab 26.04.2021

Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am 22.04.2021 mehrheitlich die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz. Aufgrund der hohen Inzidenzrate in Sachsen gelten die getroffenen Regelungen sofort mit Inkrafttreten des Gesetzes ab dem 23.04.2021.

Für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen gilt folgendes:

– Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 auf 100.000 Einwohner (an 5 aufeinanderfolgenden Tagen – ab dem übernächsten Tag) findet Wechselunterricht, auch in den Grundschulen statt. Ein wochenweiser Wechsel wird empfohlen. Notbetreuung der Kinder, die nicht im Präsenzunterricht teilnehmen, soll durch die Grundschulen eingerichtet werden. Die Hortbetreuung am Nachmittag bleibt unberührt.

– Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 165 auf 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen müssen Kindertageseinrichtungen ab dem übernächsten Tag geschlossen werden und dürfen nur noch Notbetreuung anbieten. Schulen gehen in den Distanzunterricht. Für Kinder bestimmter Personen- und Berufsgruppen wird Notbetreuung eingerichtet. Informationen zu den entsprechenden Fallgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung sind unter folgendem Link zu finden: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html?_cp=%7B%22accordion-content-9903%22%3A%7B%220%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content-9903%22%2C%22idx%22%3A0%7D%7D. Die bisherigen Formulare der Arbeitgeberbescheinigung behalten ihre Gültigkeit. 

– Das Betretungsverbot für Schulen und Kitas ohne ein negatives Testergebnis bleibt bestehen (§ 5a, Abs. 4 Sächs. Corona-Schutz-Verordnung). Dieser Test muss vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden und darf nur 24 h zurückliegen.

– Bei einer Inzidenz unter 165 gilt für alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung eingeschränkter Regelbetrieb.

– Die aktuellen Infektionsfallzahlen von Sachsen können Sie hier nachlesen.

– Die derzeitige sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig vom 10.05.2021 bis 30.05.2021) finden Sie hier hier.

 

Die Situation bleibt für alle Beteiligte eine Herausforderung. Lassen Sie uns das gemeinsam meistern und füreinander da sein!