Kindertageseinrichtungen 7. März 2022

„Normalbetrieb“ in den Kindertageseinrichtungen

In den Kindertageseinrichtungen ist seit dem 07.03.2022 „Normalbetrieb“ entsprechend der pädagogischen Konzeption und unter Einhaltung des Rahmenhygieneplans möglich.

Kitas können die gewohnten Öffnungszeiten anbieten (in der Regel 6:00 – 17:00 Uhr).

Es gelten weiterhin die Regelungen für das Zutrittsverbot:

Personen, die Kinder bringen oder abholen, müssen eine FFP2-Maske tragen und dürfen sich nur maximal 10 Minuten auf dem Kita-Gelände aufhalten.

– Bei einem längeren Aufenthalt in der Kita (z.B. für Elterngespräche, bei der Eingewöhnung, …) muss ein 3-G-Nachweis (getestet, vollständig geimpft, genesen) erbracht werden.

– Alle Personen, die mindestens eines der folgenden Symptome zeigen: Atemnot, neu auftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust, oder die sich aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person absondern müssen, dürfen die Einrichtung nicht betreten. Zeigen Kinder mindestens eines dieser Symptome, ist ihnen der Zutritt zu der Einrichtung erst zwei Tage nach dem letztmaligen Auftreten eines Symptoms gestattet.