Kindertageseinrichtungen 29. Juni 2020

Ab 29.06.2020 Kita-Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen

Die Kindertageseinrichtungen sind seit dem 29.06.2020 wieder zum Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen zurückgekehrt. Damit ist das strikte Trennungsverbot von Gruppen aufgehoben und die Arbeit entsprechend der Konzeption der Einrichtung möglich. Offene und teiloffene Konzepte sind wieder zulässig. Somit wurde eine Rückkehr zu den gewohnten Öffnungszeiten möglich.

Die angeführten und bis auf weiteres gültigen Corona-Bedingungen umfassen unter anderem:

  • die tägliche Gesundheitsbestätigung (Kinder mit Krankheitssymptomen können vom Personal abgewiesen werden)
  • das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (außer für betreute Kinder und Personal)
  • Abstandsregeln in Bring- und Abholsituationen

Die Beibehaltung des Regelbetriebs wird sich notwendigerweise eng an der Entwicklung der gesamtepidemiologischen Lage ausrichten müssen. So sind bei eventuellen Ausbrüchen oder einem diffusen Ansteigen der Fallzahlen in den Landkreisen verschärfende Maßnahmen notwendig, die unter Umständen auch die Einschränkung des Regelbetriebs oder eine Schließung zur Folge haben können.

Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie