Kindertageseinrichtungen 24. November 2021

„eingeschränkter Regelbetrieb“ in Kitas und Horten

Für Kindertageseinrichtungen und Horte gilt ein „eingeschränkter Regelbetrieb“ mit der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen. Zudem gehört die konsequente Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen und des zugehörigen Personals in den Gebäuden und auf den Freiflächen der Kindertageseinrichtungen dazu.

Alle Erwachsene haben gemäß der geltenden Verordnung auf dem gesamten Kita-Gelände eine FFP-2-Maske zu tragen. Kranke Kinder mit folgenden Symptomen (Atemnot, neu auftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) werden nicht in der Kindertageseinrichtung betreut und dürfen diese erst 2 Tage nach dem letztmaligen Auftreten eines Symptoms wieder betreten.

Insgesamt gibt es ein Zutrittsverbot für Personen, wenn sie nicht dreimal wöchentlich im Abstand von jeweils zwei Tagen durch einen Test nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Personen, die sich kürzer als 10 Minuten in den Einrichtungen aufhalten sowie alle Genesenen und Geimpften sind von diesem Zutrittsverbot ausgenommen.

Die Einrichtungen der SOLIDARSOZIALRING gGmbH haben eigene Hygieneschutzkonzepte und individuelle Regelungen zum “eingeschränkten Regelbetrieb” erarbeitet. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Besuch Ihrer Kita über die jeweiligen Vorkehrungen bzw. eventuelle verkürzte Öffnungszeiten. Sollten aufgrund behördlicher Anordnungen Kindertageseinrichtungen geschlossen werden (z.B. bei Quarantäne), findet trotzdem Notbetreuung für einen eingeschränkten Personenkreis statt.