Die Kindertageseinrichtungen arbeiten weiterhin unter Corona-Bedingungen. Das heißt, jede Kita hält ein Hygieneschutzkonzept vor, welches jederzeit eingesehen werden kann.
Zugleich ist das Betreten der Einrichtung denjenigen Personen nicht gestattet, die nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert sind oder mindestens ein Symptom erkennen lassen, das auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweist oder innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierten Person persönlichen Kontakt hatten. Gleiches gilt auch für Personen, die sich in den vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben und keinen negativen Corona-Test vorlegen können.
Des Weiteren sind Eltern weiterhin verpflichtet, täglich gegenüber der Einrichtung schriftlich zu erklären, dass ihr Kind kein typisches Symptom der Krankheit Covid-19 (Fieber ab 38 °C, Husten, Durchfall, Erbrechen, allgemeines Krankheitsgefühl (Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen), Geruchs- oder Geschmacksstörungen) aufweist. Wird die Erklärung nicht vorgelegt, wird das Kind an diesem Tag nicht in Betreuung genommen. Eltern müssen während des Aufenthaltes in Gebäuden der Einrichtung und auf dem übrigen Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen einhalten.
- Hier finden Sie die aktuelle Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie: Allgemeinverfügung-Kita-vom-13_08_2020
- Außerdem können Sie hier die Gesundheitsbestätigung zur Vorlage in der Kindertageseinrichtung herunterladen: Gesundheitsbestätigung_groß_28_09_2020
- Neu: Eltern müssen zudem eine Kenntnisnahme über das Betretungsverbot mit Krankheitssymptomen unterschreiben: Kenntnisnahme-Betretungsverbot