Die Sächsische Schul-und Kitabetriebseinschränkungsverordnung vom 24.06.2021 sieht vor, dass unterhalb einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von 100 „Regelbetrieb“ in Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich ist. Der Schwellenwert muss im jeweiligen Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten sein. Dann gilt Regelbetrieb am übernächsten Tag.
Das heißt:
– In Kindertageseinrichtungen ist „Normalbetrieb“ entsprechend der pädagogischen Konzeption und unter Einhaltung des Rahmenhygieneplans möglich.
– Kitas können somit die gewohnten Öffnungszeiten anbieten (in der Regel 6:00 – 17:00 Uhr).
– Es gelten weiterhin die Regelungen für das Zutrittsverbot:
– Für Personen, die Kinder bringen oder abholen, entfällt die Testpflicht. Sie müssen jedoch beim Bringen und Abholen eine FFP2-Maske oder medizinische Maske tragen und dürfen sich nur maximal 10 Minuten auf dem Kita-Gelände aufhalten.
– Bei einem längeren Aufenthalt in der Kita (z.B. für Elterngespräche, bei der Eingewöhnung, …) muss ein Testnachweis (einmal wöchentlich unter einer Inzidenz von 10, ansonsten zweimal wöchentlich, Geimpfte/Genesene ausgenommen, Test darf nicht älter als 24 Stunden sein) erbracht werden.
– Alle Personen, die mindestens eines der folgenden Symptome zeigen: Atemnot, neu auftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust, oder die sich aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person absondern müssen, dürfen die Einrichtung nicht betreten. Zeigen Kinder mindestens eines dieser Symptome, ist ihnen der Zutritt zu der Einrichtung erst zwei Tage nach dem letztmaligen Auftreten eines Symptoms gestattet.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-06-10.pdf