Nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (Lesefassung vom 16.04.2021) öffnen Schulen und Kindertageseinrichtungen vom 06.04.2021 bis 23.04.2021 inzidenzunabhängig. Eine Verknüpfung mit dem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner sieht die neue Verordnung nicht mehr vor. Allerdings sind auch verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen für Schulen und Kitas vorgesehen:
Zutritt in Kita nur mit negativem Testergebnis
Fortan können Kindertageseinrichtungen von Personen nur betreten werden, wenn sie durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Davon ausgenommen sind neben den in Kindertageseinrichtungen betreuten Kindern nur die sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände. Wer seine Kinder jedoch ins Kita-Gebäude hineinbegleiten möchte, muss einen der genannten Nachweise (ärztliche Bescheinigung oder qualifizierte Selbstauskunft) vorlegen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Andernfalls darf die Kindertageseinrichtung nicht betreten werden. Die Kindertageseinrichtung weist hierauf im Eingangsbereich des Geländes hin.
Weiterhin eingeschränkter Regelbetrieb
In Einrichtungen der Kindertagesbetreuung findet ein eingeschränkter Regelbetrieb statt. Das bedeutet, die Gruppen müssen streng getrennt werden. Eltern dürfen ihre Kinder nur bis zu den Eingangstüren begleiten. Bitte erkundigen Sie sich bitte vor dem Besuch Ihrer Kindertageseinrichtung über die jeweiligen Vorkehrungen bzw. ggf. verkürzte Öffnungszeiten.
Weitere Auskünfte finden Sie zudem hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html.
Liebe Eltern, liebe Kinder, in diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine wunderbare Frühlingszeit voller Hoffnung, Lichtblicke, Sonne und Wärme.