Kindertageseinrichtungen 3. September 2021

Zum Schuljahresstart inzidenzunabhängige Öffnung der Kindertageseinrichtungen

In der Schul-und-Kita_Corona_Verordnung ist ein inzidenzunabhängiger Regelbetrieb in den Kitas verankert. Landesweite Schließungen sind nicht vorgesehen.

Es gelten jedoch weiterhin Regelungen für das Zutrittsverbot:

Personen, die Kinder bringen oder abholen, müssen eine FFP2-Maske oder medizinische Maske tragen und dürfen sich nur maximal 10 Minuten auf dem Kita-Gelände aufhalten.

– Bei einem längeren Aufenthalt in der Kita (z.B. für Elterngespräche, bei der Eingewöhnung, …) muss ein Test-/Geimpft-oder Genesenen-Nachweis erbracht werden. 

– Alle Personen, die mindestens eines der folgenden Symptome zeigen: Atemnot, neu auftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust, oder die sich aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person absondern müssen, dürfen die Einrichtung nicht betreten. Zeigen Kinder mindestens eines dieser Symptome, ist ihnen der Zutritt zu der Einrichtung erst zwei Tage nach dem letztmaligen Auftreten eines Symptoms gestattet.

Sollte nach der derzeit gültigen Corona-Schutzverordnung die sog. „Überlastungsstufe“ erreicht werden, so gehen die Kitas in einen „eingeschränkten Regelbetrieb“ mit festen Gruppen bzw. Betreuungseinheiten. Inwiefern sich daraus Einschränkungen (z.B. der Öffnungszeiten) ergeben, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Wir werden Sie jedoch darüber rechtzeitig in Ihren Einrichtungen informiert.