Kindertageseinrichtungen 30. November 2020

eingeschränkter Regelbetrieb in den Kitas

Ab dem 01.12.2020 gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung, um die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich einzudämmen. Diese ist bis einschließlich 28. Dezember 2020 gültig. Der Freistaat Sachsen verschärft unter anderem die Maßnahmen an Schulen und Kindertageseinrichtungen in Hochinzidenzgebieten ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und pro Woche.

Link zu den aktuellen Infektionszahlen in Sachsen

Für die Kitas werden ab 02.12.2020 weitere Schutzmaßnahmen vorgenommen, dann gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb mit der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen sowie der konsequenten Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen und des zugehörigen Personals in den Gebäuden und auf den Freiflächen der Kindertageseinrichtungen. Des Weiteren haben alle Eltern gemäß der geltenden Verordnungen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und den unbedenklichen Gesundheitszustand ihres Kindes täglich zu dokumentieren.

Die Kitas der SOLIDARSOZIALRING gGmbH haben eigene Hygieneschutzkonzepte und individuelle Regelungen zum „eingeschränkten Regelbetrieb“ erarbeitet. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Besuch Ihrer Kindertageseinrichtung über die jeweiligen Vorkehrungen bzw. folgende verkürzte Öffnungszeiten:

„Regenbogenland“, „Pusteblume“, „Kinderland Kirchberg“ und „Michler Kinderland Mülsen“: 7:00 Uhr – 16:00 Uhr

„Rosengarten“: 7:00 Uhr – 15:30 Uhr