Kindertageseinrichtungen 11. Februar 2021

„eingeschränkter Regelbetrieb“ bis 19.03.2021

Für die Kitas gilt seit dem 15.02.2021 (bis 19.03.2021) ein „eingeschränkter Regelbetrieb“ mit der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen. Zudem gehört die konsequente Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen und des zugehörigen Personals in den Gebäuden und auf den Freiflächen der Kindertageseinrichtungen dazu (siehe Handlungsempfehlung zum eingeschränkten Regelbetrieb).

Alle Erwachsene haben gemäß der geltenden Verordnung auf dem gesamten Kita-Gelände eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die tägliche Gesundheitsbestätigung entfällt. Trotzdem gilt weiterhin die Bedingung, dass kranke Kinder nicht in der Kindertageseinrichtung betreut werden dürfen. Hierzu gibt es eine aktualisierte Empfehlung zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung.

Die Kitas der SOLIDARSOZIALRING gGmbH haben eigene Hygieneschutzkonzepte und individuelle Regelungen zum “eingeschränkten Regelbetrieb” erarbeitet. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Besuch Ihrer Kindertageseinrichtung über die jeweiligen Vorkehrungen bzw. folgende verkürzte Öffnungszeiten:

“Regenbogenland”“Pusteblume”“Kinderland Kirchberg” und “Michler Kinderland Mülsen”: 7:00 Uhr – 16:00 Uhr

“Rosengarten”: 7:00 Uhr – 15:30 Uhr

Sollte das Infektionsgeschehen wieder zunehmen, können Bildungseinrichtungen erneut geschlossen werden.

Der sächsische Kultusminister Christian Piwarz appelliert des Weiteren an die Eltern von Kita-Kindern zum Verzicht auf das Betreuungsangebot, sofern sie nicht unbedingt darauf angewiesen sind (s. Pressemitteilung in der „Freien Presse“). In einem Brief an die Eltern ruft er zu Solidarität, Achtsamkeit und aktiver Mitarbeit auf.